Garantie-Richtlinie

Für die von uns vertriebenen Produkte gelten die Bestimmungen des Regierungserlasses 270/2020. (VI. 12.) sowie des 151/2003. (IX. 22.) und des 18/2020. (VI. 12.) ITM-Erlasses sowie des 19/2014. (IV. 29.) NGM-Erlasses in Bezug auf die gesetzliche Garantie und Gewährleistung.

 

Die Regelungen zur Haftung des Verkäufers in Bezug auf Gewährleistungs- und Garantieansprüche sowie die Verfahrensregeln zur Bearbeitung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen, die im Rahmen eines Vertrages zwischen Verbraucher und Unternehmen für verkaufte Produkte geltend gemacht werden, ergeben sich aus dem Regierungserlass 270/2020. (VI. 12.), dem 18/2020. (VI. 12.) ITM-Erlass, dem 19/2014. (IV. 29.) NGM-Erlass sowie den Bestimmungen im Zivilgesetzbuch (Ptk.) und dem Regierungserlass 151/2003. (IX. 22.).

Bitte bewahren Sie den Garantieschein für Produkte mit Garantie auf, um Ihre Gewährleistungs- und Garantieansprüche geltend zu machen!

 

Ein Garantieanspruch kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Defekt verursacht wurde durch:

  • unsachgemäße oder von der Gebrauchsanweisung abweichende Verwendung,
  • unsachgemäße Lieferung oder Lagerung,
  • Umwelteinflüsse oder äußere Ursachen (z. B. falsche Netzspannung, Verlängerungskabel, Stromgenerator usw.),
  • oder wenn das Gerät von jemand anderem als den im Garantieschein angegebenen Fachwerkstätten repariert wurde.

Für ausführliche Informationen zu den Begriffen, Definitionen und Regelungen von Gewährleistung, Produkthaftung und Garantie können Sie hier klicken.

Wichtige Informationen zu Gewährleistungsansprüchen und Fristen sind hier verfügbar.