Garantie-Richtlinie
Für die von uns vertriebenen Produkte gelten die Bestimmungen des Regierungserlasses 270/2020. (VI. 12.) sowie des 151/2003. (IX. 22.) und des 18/2020. (VI. 12.) ITM-Erlasses sowie des 19/2014. (IV. 29.) NGM-Erlasses in Bezug auf die gesetzliche Garantie und Gewährleistung.
Die Regelungen zur Haftung des Verkäufers in Bezug auf Gewährleistungs- und Garantieansprüche sowie die Verfahrensregeln zur Bearbeitung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen, die im Rahmen eines Vertrages zwischen Verbraucher und Unternehmen für verkaufte Produkte geltend gemacht werden, ergeben sich aus dem Regierungserlass 270/2020. (VI. 12.), dem 18/2020. (VI. 12.) ITM-Erlass, dem 19/2014. (IV. 29.) NGM-Erlass sowie den Bestimmungen im Zivilgesetzbuch (Ptk.) und dem Regierungserlass 151/2003. (IX. 22.).
Bitte bewahren Sie den Garantieschein für Produkte mit Garantie auf, um Ihre Gewährleistungs- und Garantieansprüche geltend zu machen!
Ein Garantieanspruch kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Defekt verursacht wurde durch:
- unsachgemäße oder von der Gebrauchsanweisung abweichende Verwendung,
- unsachgemäße Lieferung oder Lagerung,
- Umwelteinflüsse oder äußere Ursachen (z. B. falsche Netzspannung, Verlängerungskabel, Stromgenerator usw.),
- oder wenn das Gerät von jemand anderem als den im Garantieschein angegebenen Fachwerkstätten repariert wurde.
Wichtige Informationen zu Gewährleistungsansprüchen und Fristen sind hier verfügbar.